Ski Club Illingen (Saar) e.V.
Teilnahmebedingungen für Fahrten des Ski Club Illingen e.V. ( aufgestellt nach dem Muster des Versicherungsbüros des Landessportverbandes für das Saarland - LSVS - ) - Anmerkung: Die im Text genannten männlichen Personenbezeichnungen gelten sinngemäß auch für weibliche  Personen - 1.   V orbemer k ung: Es wird darauf hingewiesen, dass diese Teilnahmebedingungen   nur gültig sind, soweit der  Ski Club Illingen e.V. – nachfolgend SCI genannt - Veranstalter ist. Das Rechtsverhältnis  zwischen dem Teilnehmer regelt sich nach §§ 651 a-k BGB. Die Teilnahmebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. 2.     A nme l dung: Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem Anmeldeformular des SCI. Sie erfolgt durch  den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren  Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht.  Bei Jugendlichen  unter 18 Jahren ist  die  schriftliche Einverständniserklärung des  gesetzlichen Vertreters mit der Anmeldung vorzulegen. Der Fahrtenvertrag kommt  ausschließlich mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung  zustande. 3.    Zah l ungen: Die   Zahlung   des   Fahrtenpreises   ist   bi zu   dem   in   den   Ausschreibungen angegebenen Zahlungstermin z u überweisen. 4      Rücktritt durch den Te il nehmer: Rücktrittserklärungen müssen schriftlich beim SCI eingereicht werden. Rücktrittskosten werden wie folgt berechnet, sofern im Einzelfall keine günstigere Kostengestaltung auf Entgegenkommen der Leistungsträger für einzelne Fahrten möglich ist: -      bis 28 Tage vor Fahrtbeginn 15 % des  Fahrtenpreises , -      vom 27. – 22. Tag vor Fahrtbeginn 20 % des  Fahrtenpreises, -      vom 21. – 15. Tag vor Fahrtbeginn 30 % des   Fahrtenpreises , -       vom 14. –  7. Tag vor Fahrtbeginn 45 % des   Fahrtenpreises, -       vom 6. –  1. Tag vor Fahrtbeginn 75 % des   Fahrtenpreises, -      bei Nichtantritt der Fahrt 100% des  Fahrtenpreises. 5.    Rücktritt durch den SCI: Ohne Einhaltung einer Frist kann der SCI den Fahrtenvertrag kündigen, wenn der/die  Teilnehmer die Durchführung der Fahrt trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich  vertragswidrig verhält. In solchen Fällen  behält  sich  der  SCI den  Anspruch  auf  den   vollen Fahrpreis vor. 6.   Mitwirkungspflicht: Der/ Fahrtenteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alle ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Der Fahrtenteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Fahrtenleitung zur Kenntnis zu geben. Der SCI muss für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich und verhältnismäßig ist. 7.    H a ft ung : Der SCI haftet als Veranstalter für: a)   die sorgfältige Organisation und Durchführung der Fahrt, b)   die gewissenhafte Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, c)   die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Fahrtenleistung entsprechend den    Ortsüblichkeiten. Unabhängig von der Verpflichtung zur Haftung,  gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Der SCI haftet nicht für evtl. Schäden, Verluste und sonstige Unregelmäßigkeiten während der Trainingsfahrten, bei Streiks, Naturkatastrophen oder bei Ereignissen, die durch höhere Gewalt entstehen. Bei Anreise mit dem Privat-PKW trägt der Fahrtenteilnehmer das Beförderungsrisiko. 8.     A ll geme i nes : Pass-, Zoll-, Devisenbestimmungen u. ä. muss der/die Reisende eigenverantwortlich einhalten . Der SCI stellt allen Fahrtenteilnehmern anheim, sich für mögliche persönliche Risiken wie Unfall, Krankheit und / oder Haftpflicht ausreichend zu versichern. Vereinsmitglieder können ggf. Versicherungsleistungen des Landessportverbandes in Anspruch nehmen. Sollten  einzelne  der  vorstehenden  Bestimmungen  des  Fahrtenvertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Fahrtenvertrages zur Folge. Illingen, Juli 2015 Der Vorstand des SCI