Ski Club Illingen (Saar) e.V.
Teilnahmebedingungen für Fahrten des Ski Club Illingen e.V.
( aufgestellt nach dem Muster des Versicherungsbüros des Landessportverbandes für das Saarland - LSVS - )
- Anmerkung: Die im Text genannten männlichen Personenbezeichnungen gelten sinngemäß auch für weibliche Personen -
1.
V
orbemer
k
ung:
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Teilnahmebedingungen
nur gültig sind, soweit der
Ski Club Illingen e.V. – nachfolgend SCI genannt - Veranstalter ist. Das Rechtsverhältnis
zwischen dem Teilnehmer regelt sich nach §§ 651 a-k BGB. Die Teilnahmebedingungen
füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie.
2.
A
nme
l
dung:
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem Anmeldeformular des SCI. Sie erfolgt durch
den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren
Vertragspflicht der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung des
gesetzlichen Vertreters mit der Anmeldung vorzulegen. Der Fahrtenvertrag kommt
ausschließlich mit Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung zustande.
3. Zah
l
ungen:
Die Zahlung des Fahrtenpreises ist bis zu dem in den Ausschreibungen
angegebenen Zahlungstermin
z
u überweisen.
4 Rücktritt durch den Te
il
nehmer:
Rücktrittserklärungen müssen schriftlich beim SCI eingereicht werden. Rücktrittskosten
werden wie folgt berechnet, sofern im Einzelfall keine günstigere Kostengestaltung auf
Entgegenkommen der Leistungsträger für einzelne Fahrten möglich ist:
- bis 28 Tage vor Fahrtbeginn 15 % des
Fahrtenpreises
,
- vom 27. – 22. Tag vor Fahrtbeginn 20 % des Fahrtenpreises,
- vom 21. – 15. Tag vor Fahrtbeginn 30 % des
Fahrtenpreises
,
- vom 14. – 7. Tag vor Fahrtbeginn 45 % des
Fahrtenpreises,
- vom 6. – 1. Tag vor Fahrtbeginn 75 % des
Fahrtenpreises,
- bei Nichtantritt der Fahrt 100% des Fahrtenpreises.
5. Rücktritt durch den SCI:
Ohne Einhaltung einer Frist kann der SCI den Fahrtenvertrag kündigen, wenn der/die
Teilnehmer die Durchführung der Fahrt trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich
vertragswidrig verhält. In solchen Fällen behält sich der SCI den Anspruch auf den
vollen Fahrpreis vor.
6.
Mitwirkungspflicht:
Der/ Fahrtenteilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alle
ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen. Der
Fahrtenteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der
örtlichen Fahrtenleitung zur Kenntnis zu geben. Der SCI muss für Abhilfe sorgen, sofern dies
möglich und verhältnismäßig ist.
7. H
a
ft
ung
:
Der SCI haftet als Veranstalter für:
a) die sorgfältige Organisation und Durchführung der Fahrt,
b) die gewissenhafte Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung,
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Fahrtenleistung
entsprechend den Ortsüblichkeiten. Unabhängig von der Verpflichtung zur Haftung,
gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.
Der SCI haftet nicht für evtl. Schäden, Verluste und sonstige Unregelmäßigkeiten während
der Trainingsfahrten, bei Streiks, Naturkatastrophen oder bei Ereignissen, die durch höhere
Gewalt entstehen. Bei Anreise mit dem Privat-PKW trägt der Fahrtenteilnehmer das
Beförderungsrisiko.
8.
A
ll
geme
i
nes
:
Pass-, Zoll-, Devisenbestimmungen u. ä. muss der/die Reisende eigenverantwortlich einhalten
.
Der SCI stellt allen Fahrtenteilnehmern anheim, sich für mögliche persönliche Risiken wie Unfall,
Krankheit und / oder Haftpflicht ausreichend zu versichern. Vereinsmitglieder können ggf.
Versicherungsleistungen des Landessportverbandes in Anspruch nehmen.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen des Fahrtenvertrages unwirksam sein
oder werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Fahrtenvertrages zur Folge.
Illingen, Juli 2015
Der Vorstand des SCI